Allgemeine Geschäftsbedingungen und Informationen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG DES INTERNET BUCHUNGSPORTALS

1. Allgemeines, Kundenkreis, Tätigkeit (1) Greeksunrise Reisen GbR vermittelt durch die Internetplattform www.ferry2greece.de Beförderungsleistungen für Fährfahrten im europäischen Raum. Das Greeksunrise Reisebüro GbR erbringt selbst keine Beförderungsleistungen, sondern vermittelt Passagiere
(Kunden) und Beförderer (Reedereien). Im Falle einer Buchung kommt ein Vertrag zwischen der jeweiligen Reederei und dem Passagier zustande. Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Fahrpreis nicht eingeschlossen. Zu Ihrer eigenen Sicherheit können Sie eine Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisehaftpflicht-, Reisekranken- sowie Reiserücktrittsversicherung abschließen. Zur Beratung steht Ihnen Greeksunrise Reisebüro GbR zur Verfügung.
(2) Alle Angebote, Lieferungen und Dienstleistungen, die die Vermittlung betreffen, unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Greeksunrise Reisen GbR gelten dabei ausschließlich für die Vermittlungstätigkeit der Greeksunrise GbR. Schuldner der Beförderungsleistungen sind allein jeweils die angegebenen Reedereien, die die Beförderungsleistung auf der Grundlage eines separaten Vertrages und ggf. ihrer jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbringen. Die Durchführung der gebuchten Beförderung gehört nicht zu den Vertragspflichten der Greeksunrise Reisen GbR.
Ihre Vertragspartner in dem Zusammenhang der Beförderung sind:
Minoan Lines S.A.
Superfast Ferries S.A.
Blue Star Ferries Maritime S.A. & Co. Joint Venture
Anek SA – Superfast Endeka (Hellas) Inc. & Co. Joint Venture
Anek Lines S.A.
Grimaldi Compagnia di Navigazione S.p.A.
Zuzüglich aller hier nicht aufgeführten und im Buchungstool zur Verfügung gestellten Reedereien. Bitte beachten Sie daher zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen
Reedereien, für die unsere Vermittlungstätigkeit erfolgt. Rechtlich bindend und Gültigkeit hat die Vertragssprache der jeweils gebuchten Reederei.
(3) Das Produktangebot richtet sich gleichermaßen an Verbraucher und Unternehmer, jedoch nur an Endabnehmer. Für Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ist ein Verbraucher jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches – BGB) und ist ein „Unternehmer“ eine natürliche oder juristische Person oder eine
rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Absatz 1 BGB).
(4) Geschäftsbedingungen des Passagiers finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen.
2. Leistungsangebot, Vertragsschluss
(1) Die Angebote der Greeksunrise Reisen GbR auf der Internetplattform www.ferry2greece.de sind unverbindlich.
(2) Der Passagier kann Greeksunrise Reisen GbR verbindlich beauftragen, eine Beförderungsleistung oder eine sonstige, mit der Durchführung dieser Leistung im Zusammenhang stehenden Dienstleistung zu vermitteln („Buchungsauftrag“).
(3) Mit Abschluss eines Buchungsauftrags beauftragt der Passagier Greeksunrise Reisen GbR, ihm befristete, seiner Anfrage entsprechende, verbindliche Angebote einzelner Beförderer für eine Beförderungsleistung oder eine sonstige, mit der Durchführung dieser Leistung im Zusammenhang stehenden Dienstleistung zu übermitteln.
(4) Der Vertrag über die Beförderung kommt zwischen dem Passagier und der Reederei zustande, wenn dem Passagier die Buchungsbestätigung im Namen der jeweiligen Reederei
zugeht. Mit dem Zugang dieser Buchungsbestätigung ist ein Beförderungsvertrag zwischen dem/ den Passagier/en und der Reederei vereinbart. Die Buchungsbestätigung stellt zugleich eine
Rechnung im Namen der Reederei dar.

(5) Bei manchen Reedereien und Strecken gilt diese Buchungsbestätigung nicht als Ticket für die
Fährbeförderung, sodass die Buchungsbestätigung nicht zum Zugang auf das Schiff berechtigt. Gegen Vorlage ist die Buchungsbestätigung daher im Hafenbüro der jeweiligen Reederei am Abfahrtsort gegen ein Fährticket der Reederei einzutauschen. Greeksunrise Reisebüro GbR bittet den Passagier diesen Mehraufwand bei der Kalkulation
der Vorlaufzeit, vgl. § 7 Absatz 5, zu berücksichtigen.
3. Preise und Zahlung
(1) Die auf unserem Buchungsportal angeführten Preise sind ausschließlich für in Deutschland getätigte Buchungen gültig. Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein, wenn diese
erhoben wird.
(2) Greeksunrise Reisen GbR erhebt gegenüber dem Kunden keine Gebühren für die nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande gekommenen Vermittlung
der Beförderungsleistung.
(2) Die Zahlung der gebuchten Beförderungsdienstleistungen erfolgt per Kreditkarte, Überweisung, PAY PAL. Akzeptiert werden Kreditkarten von MasterCard und Visa.
(3) Greeksunrise Reisebüro GbR ist berechtigt, und der Kunde erteilt hierzu die ausdrückliche Ermächtigung, im Auftrag des Beförderers das geschuldete Beförderungsentgelt
über die Kreditkartennummer des Kunden einzuziehen.
(4) Greeksunrise Reisebüri GbR ist berechtigt, im Auftrag der Beförderer das Beförderungsentgelt zu erhöhen, wenn sich vorhersehbar und nach Vertragsschluss nachfolgend
genannte Preisbestandteile aufgrund von Umständen, die von der Greeksunrise Reisen GbR bzw. dem Beförderer nicht zu vertreten sind, erhöhen bzw. neu entstehen: Devisenwechselkurse,
Verteuerung des Ölpreises, behördliche Gebühren oder behördliche Abgaben. Die Entgelterhöhung ist jedoch nur zulässig, wenn zwischen dem Vertragsschluss und dem Beginn
der Beförderungsleistung ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegt. Das Beförderungsentgelt darf nur in dem Umfang erhöht werden, wie es der Erhöhung der genannten Preisbestandteile
entspricht. Greeksunrise Reisen GbR ist verpflichtet, dem Kunden auf Anforderung Gründe und Umfang der Preiserhöhung mitzuteilen. Der Kunde hat dabei jedoch die Möglichkeit
nachzuweisen, dass der Umfang der Preiserhöhung geringer als ursprünglich berechnet ausgefallen ist. Es ist sodann lediglich das nachgewiesene geringere Entgelt vom Kunden zu entrichten. Im Fall, dass die in diesem Absatz genannten Posten geringer ausgefallen sind, ist Greeksunrise Reisen GbR verpflichtet, im Auftrag der Beförderer das Beförderungsentgelt zu senken und
ein zuviel gezahltes Entgelt an den Kunden zurückzuerstatten.
(5)Der Kunde erhält nach vollständigem Zahlungseingang des Fährpreises Reiseunterlagen, mit denen sich die jeweilige Reederei zur Beförderung verpflichtet.
(6) Rückerstattungen erfolgen auf die gleiche Weise wie die vorangegangene Zahlung, und zwar jeweils an die jenige Person, die zuvor die Zahlung geleistet hat.
4. Versendung, Versicherung und Gefahrübergang der Reiseunterlagen
(1) Die Reiseunterlagen werden dem Passagier unverzüglich nach Erhalt der Zahlung zugesandt.
(2) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmt Greeksunrise Reisebüro GbR  die angemessene Versandart und das Transportunternehmen nach ihrem billigen Ermessen.
(3) Greeksunrise Reisebüro GbR schuldet nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Reiseunterlagen an das Transportunternehmen und ist für vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen nicht verantwortlich. Eine von der Greeksunrise Reisebüro GbR genannte Versanddauer ist daher unverbindlich.
(4) Ist der Passagier Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts der Reiseunterlagen in dem Zeitpunkt auf den
Passagier über, in dem die Reiseunterlagen an den Passagier ausgeliefert werden oder der Passagier in Annahmeverzug gerät. In allen anderen Fällen geht die Gefahr mit der Auslieferung
der Reiseunterlagen an das Transportunternehmen auf den Passagier über.
5. Rücktritt
(1) Der Passagier kann vor dem Abfahrtsdatum von der Beförderung zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber der Stelle zu erklären, bei der der Reservierungsauftrag abgegeben wurde, vgl. § 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Wenn der Rücktritt nach Ausstellung der Buchungsbestätigung und der Rechnung erfolgt, ist
zusätzlich zu den Stornierungsgebühren der jeweiligen Reederei eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 40,- pro Buchung an Greeksunrise Reisebüro GbR zu zahlen. Der Passagier
hat jedoch die Möglichkeit nachzuweisen, dass im konkreten Fall die zuvor genannten Gebühren geringer ausgefallen sind. Es ist dann lediglich dieser geringere Betrag zu zahlen. Sofern der Fahrpreis bereits gezahlt worden ist, wird dieser nach Abzug der Stornierungsgebühr und ggf. der Bearbeitungsgebühr an den Passagier zurückerstattet.
(3) Die Stornierungsgebühren und – bedingungen der einzelnen Reedereien sind den jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu entnehmen.

(4) Ein etwa bereits ausgestelltes Ticket ist an die Reederei zurückzugeben.
6. Umbuchung
(1) Umbuchungen, also Änderungen des Abfahrtsdatums und ggf. des Rückfahrtdatums, kann Greeksunrise Reisebüro GbR bis 7 Tage vor Reiseantritt vornehmen. Dies gilt nur, sofern für
die gewünschten neuen Daten eine ausreichende Kapazität der jeweiligen Reederei besteht. Je nach Zeitpunkt der Umbuchung und je nach Beförderer können Umbuchungsgebühren fällig
werden, es gelten die Bedingungen der jeweiligen Reederei, vgl. § 6 Absatz 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Wenn die Umbuchung nach Ausstellung der Buchungsbestätigung und der Rechnung erfolgt, ist zusätzlich zu den Gebühren der jeweiligen Reedereien eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 20,- pro Umbuchung an Greeksunrise Reisebüro GbR zu zahlen. Der Kunde hat jedoch die Möglichkeit nachzuweisen, dass im konkreten Fall die zuvor genannten Gebühren geringer ausgefallen sind. Es ist dann lediglich dieser geringere Betrag zu zahlen.
(3) Die Umbuchungsbedingungen und -gebühren der jeweiligen Reedereien sind den jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu entnehmen.
(4) Im Falle eventueller Preisänderungen, die durch die Umbuchung der Beförderungsleistungen entstehen, wird Greeksunrise Reisebüro GbR den Differenzbetrag der Kreditkarte des Kunden belasten bzw. unter Abzug der in den Absätzen 1 – 3 genannten Beträge gutschreiben.
(5) Kurzfristige Umbuchungen sind direkt im Hafenbüro der entsprechenden Reederei durchzuführen. Die Adresse und Telefonnummer kann der Kunde den Reiseunterlagen
entnehmen.
7. Mitwirkung des Passagiers
(1) Reservierungen sollten möglichst frühzeitig vorgenommen werden. Dabei sind der volle Name, die Geburtsdaten, die Passnummern sämtlicher gebuchter Passagiere sowie bei Kindern und Senioren zusätzlich das Alter anzugeben. Bei Fahrzeug-Reservierungen sind Fahrzeugtyp, Länge, Höhe und Kennzeichen anzugeben. Weiterhin sind das Reisedatum, die Abfahrtszeit und die Kabinenkategorie anzugeben. Für Beförderungen nach Tunesien sind die zusätzlichen Angaben von Geburtstag, Geburtsort, Reisepassnummer und Nationalität zwingend erforderlich.Der Passagier trägt die Verantwortung für alle Nachteile, die sich aus unzutreffenden Angaben ergeben.
(2) Der Passagier ist verpflichtet, die Reiseunterlagen nach Erhalt zu prüfen und bei inhaltlichen Beanstandungen unverzüglich mit der Greeksunrise Reisebüro GbR Kontakt aufzunehmen,
damit die Reiseunterlagen berichtigt werden können.
(3) Der Passagier ist verpflichtet, alle für die Durchführung der Beförderung notwendigen Dokumente mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Die Reedereien haften nicht für die
Abweisung von Passagieren wegen fehlender Reisepapiere.
Der Personalausweis ist in der Regel nur bei Reisen innerhalb der Europäischen Union ausreichend. Andere Staaten verlangen die Vorlage eines gültigen (Reise-)Passes (gültig bis zu
mehreren Monaten nach Reiseende) und eventuell ein zusätzliches Visum. Bitte beachten Sie auch die jeweiligen Zoll- und Devisenvorschriften. Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Beförderung wichtigen Vorschriften ist der Passagier selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Passagiers. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über eventuelle Infektions-, Impfschutz-, sowie andere
Prophylaxemaßnahmen. Holen Sie gegebenenfalls ärztlichen Rat ein. Wir verweisen weiterhin auf allgemeine Informationen insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinischen
Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG DES INTERNET BUCHUNGSPORTALS
Greeksunrise Reisebüro GbR /  ferry2greece.de
(4) Für die Gewährleistung der ordnungsgemäßen Beförderung ist es erforderlich, dass der Passagier mit einer gewissen Vorlaufzeit am jeweiligen Abfahrtspunkt erscheint. Die genauen
Eincheckverpflichtungen und Vorlaufzeiten kann der Passagier den jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reedereien entnehmen. Die Check-In-Zeiten variieren von der
jeweiligen Reederei und der gebuchten Strecke. Die jeweiligen Informationen erhalten Sie direkt bei den Reedereien. Es wird dem Passagier empfohlen sich rechtzeitig vor Abreise mit den
Bedingungen der jeweiligen Reedereien vertraut zu machen, um die Gefahr einer Umbuchung oder einer Stornierung zu vermeiden.
(5) Falls Sie feststellen sollten, dass während der Anreise der Abfahrtshafen nicht mehr rechtzeitig erreicht werden kann, so nehmen Sie bitte unverzüglich Verbindung zum jeweiligen Hafenbüro der Reederei auf, um zu versuchen, die gebuchte Abfahrt auf einen späteren Zeitpunkt umzubuchen. Für den Fall, dass Sie das Schiff nicht zum gebuchten Abfahrtstermin erreichen und Sie keine Umbuchung vorgenommen haben, verfällt der Anspruch auf die Beförderung. Hinsichtlich der Bedingungen der Umbuchung wird auf § 6 der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen verwiesen.
8. Haftung
(1) Bei den Angaben zu den Beförderungsleistungen ist Greeksunrise Reisebüro GbR auf die Information angewiesen, die Greeksunrise Reisebüro GbR von den Beförderern erhält.
Greeksunrise Reisebüro GbR hat keine Möglichkeit, diese Informationen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.Greeksunrise Reisebüro GbR gibt daher gegenüber dem Kunden keinerlei
Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Information ab. Das gleiche gilt für sonstige Informationen, die auf dieser Website enthalten sind, insbesondere auch für Pass-, Visa oder Gesundheitsbestimmungen. Dieses gilt auch für die
Inhalte der Webseiten, zu denen ein Hyperlink von Greeksunrise Reisebüro GbR -Website besteht.
(2) Greeksunrise Reisebüro GbR haftet nicht für die Verfügbarkeit der Beförderungsleistung zum Zeitpunkt der Buchung oder für die Erbringung der gebuchten Beförderungsleistung.
(3) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige
Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung Greeksunrise Reisebüro GbR,  ihrer gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche
Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Diese umfassen insbesondere die Herbeiführung des Beförderungsvertrages, die ordnungsgemäße finanzielle Abwicklung des Beförderungsvertrages und die organisatorische
Abwicklung (Prüfung und Aushändigung der Tickets, Weiterleitung im Falle sonstiger Mitteilungen der jeweiligen Reedereien hinsichtlich etwaiger Änderungen und aufgetretener Gefahrenlagen).
(4) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Greeksunrise Reisebüro GbR  nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und nur in der Höhe des Werts der
gebuchten Beförderungsleistung, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(5) Die Einschränkungen der Absätze 1 bis 4 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen Greeksunrise Reisebüro GbR , wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(6) Zur Klarstellung: Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit.
9. Verjährung
Ansprüche des Kunden gegenüber Greeksunrise Reisebüro GbR, gleich aus welchem Rechtsgrund – jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Kunden aus der Verletzung von Leben,
Körper, Gesundheit oder einer Haftung aufgrund grober Fahrlässigkeit und Vorsatzes – verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste, vgl. § 199 Absatz 1 BGB.
10. Datenschutz
(1) Greeksunrise Reisebüro GbR darf die die jeweiligen Vermittlungsaufträge betreffenden Daten des Passagiers wie dessen Name, Anschrift, Email verarbeiten und speichern, soweit dies für die Ausführung und Abwicklung des Vermittlungsauftrages erforderlich ist und solange sie zur
Aufbewahrung dieser Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist. Dies umfasst insbesondere die Weiterleitung dieser Daten an den jeweiligen Beförderer. Um sicherzustellen,
dass die personenbezogenen Daten des Passagiers richtig und aktuell sind, kann der Passagier seine Kundeninformationen jederzeit überprüfen.
(2) Die Erhebung, Übermittlung oder sonstige Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Kunden zu anderen als den in dem § 10 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten
Zwecken ist Greeksunrise Reisebüro GbR nicht gestattet.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Der zwischen Greeksunrise Reisebüro GbR  und dem Kunden bestehende Vermittlungsvertrag unterliegt vorbehaltlich zwingender internationalprivatrechtlicher Vorschriften
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des § 1 Absatz 1 des Handelsgesetzbuches (HGB), eine
juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind die Gerichte in Düsseldorf für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem
betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlich zuständig. In allen anderen Fällen kann Greeksunrise Reisebüro GbR oder der Kunde Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften
zuständigen Gericht erheben
Stand 01.11.2016